Streupflicht auf Gehwegen vor der Schule
11.05.2005
OLG Frankfurt 1 U 209/04
Bei einem Sturz auf einem eisglatten Zebrastreifen vor einer Schule zur Zeit des Schulbeginns spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Streupflichtsverletzung der Gemeinde.
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