Streitwert der Auflassungsklage
25.09.2003
OLG Köln 2 W 94/03
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich grundsätzlich auch dann nach dessen Verkehrswert,wenn nur ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten streitig ist,welches auf eine geringwertige Gegenforderung gestützt wird.
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