Abschleppkosten nach Falschparken in der Tiefgarage

02.11.2021 AG München

Das AG München hat einen KfZ-Halter zur Zahlung von 450 € verurteilt. Das Fahrzeug war in einer Tiefgarage im eingeschränkten Halteverbot abgestellt worden.
Das Gericht hielt die Gesamtkosten für erstattungsfähig. Bei einer Einzelbeauftragung eines Abschleppunternehmers ist demnach keine Marktrecherche notwendig.

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