Unwirksame Klausel im Fitness-Vertrag

25.06.2003 OLG Brandenburg 7U36/03

Gegen eine Klausel im Vertrag eines Fitness-Clubs,durch die der Verzehr mitgebrachter Getränke untersagt wird, besteht ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1 UKlagG.Die Klausel ist nach § 307 I BGB unwirksam.

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