Unzulässige Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich

24.07.2003 OLG Frankfurt/M. 6U36/03

Die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme gegenüber Handwerksbetrieben mit dem Ziel der Vermittlung von Bauaufträgen stellt eine wettbewerbswidrige Telefonwerbung i.S.d. § 1 UWG dar.Daß die angerufenen Handwerksbetriebe in den `Gelben Seiten` eingetragen sind,begründet dabei noch kein vermutetes Einverständnis mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch einen Dritten,dessen Geschäftstätigkeit in einer kostenpflichtigen Vermittlung von Aufträgen besteht.

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