Streupflicht auf Gehwegen vor der Schule

11.05.2005 OLG Frankfurt 1 U 209/04

Bei einem Sturz auf einem eisglatten Zebrastreifen vor einer Schule zur Zeit des Schulbeginns spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Streupflichtsverletzung der Gemeinde.

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