Nachbarbeeinträchtigung durch Baumwurzeln

26.11.2003 BGH V ZR 99/03

Der Eigentümer eines Baumes muß dafür Sorge tragen,daß dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen.Ansonsten ist er bzgl. der Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes Störer iSd § 1004 Abs.1 BGB.

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