Wann ist ein KfZ fabrikneu?

15.10.2003 BGH VIII ZR 227/02

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch `fabrikneu`,wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges unverändert weitergebaut wird,wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeuges und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.

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