Unzulässige Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich

24.07.2003 OLG Frankfurt/M. 6U36/03

Die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme gegenüber Handwerksbetrieben mit dem Ziel der Vermittlung von Bauaufträgen stellt eine wettbewerbswidrige Telefonwerbung i.S.d. § 1 UWG dar.Daß die angerufenen Handwerksbetriebe in den `Gelben Seiten` eingetragen sind,begründet dabei noch kein vermutetes Einverständnis mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch einen Dritten,dessen Geschäftstätigkeit in einer kostenpflichtigen Vermittlung von Aufträgen besteht.

Kontaktieren Sie uns.
Bevor es Ihr Gegner tut.
Kontakt aufnehmen