Rücktritt vom Vertrag

10.04.2004 OLG Naumburg 11 U 94/03

Es bedarf auch nach dem neuen Schuldrecht für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist,wenn dies von vorneherein sinnlos erscheint,da der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.

Kontaktieren Sie uns.
Bevor es Ihr Gegner tut.
Kontakt aufnehmen