Obligatorisches Güteverfahren

23.11.2004 BGH VI ZR 336/03

Ist durch Landesrecht – wie im Saarland – ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben so muß der Einigungsversuch der Klageerhebung vorausgehen. Er kann nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.

Kontaktieren Sie uns.
Bevor es Ihr Gegner tut.
Kontakt aufnehmen