GmbH-Geschäftsführer und Betriebsübergang

13.02.2003 BAG 8 AZR 654/01

Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht nicht nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber über.§ 613a BGB erfaßt nur bestehende Arbeitsverhältnisse,nicht jedoch Dienstverhältnisse von Organmitgliedern.Ein Geschäftsführer ist auch nach § 14 KSchG nicht gegen Kündigungen geschützt.

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