Bremsen und Haftungsfolgen

08.05.2003 Saarl.OLG 3 U 26/02

Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Unfall verursacht,muß für die Schäden aufkommen.Im konkreten Fall bremste ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens,ein nachfolgender Motorradfahrer stürtzte und verletzte sich dabei schwer.Er blieb allerdings auf einem Drittel seiner Kosten sitzen,weil das Gericht in seinem mißglückten Bremsmanöver einen Fahrfehler sah.

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