Anschein der schuldhaften Unfallverursachung

22.05.2003 OLG Celle 14 U 239/02

Gegen denjenigen,der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert,spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung.Wenn ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht nachgewiesen werden kann,tritt auch dessen Haftung aus der Betriebsgefahr zurück.

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