Werkstattkosten bei Selbstreparatur

29.04.2003 VI ZR 393/02 BGH

Wer sein beschädigtes Auto selbst repariert,kann von der Versicherung des Unfallverursachers den vollen Preis einer Werkstattreparatur verlangen.(Der BGH hat damit eine uneitheitliche Rechtsprechung der unteren Gerichte beendet,die teilweise beim Ersatz fiktiver Reparaturkosten größere Abzüge vorgenommen haben)

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