Unterlassenen Verbraucherbelehrung im Internethandel

06.03.2003 LG Köln 33 O 67/03

Wer über das Internet an Verbraucher Informationen in Form von PDF-Dateien (Acrobat Reader) vertreibt,muß gem. §§ 312 d,355 BGB über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren.Einem Wettbewerber stehen bei Verletzung der Belehrungspflicht Unterlassungsansprüche gem.§§ 1,3 UWG zu.

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