Schlechte Hotelmatratzen

11.02.2003 AG Bad Homburg ADAJUR-DokNr.49528

Führt der schlechte Zustand von Hotelmatratzen bei den Gästen zu Verspannungen und erheblichen Rückenschmerzen,muss der Reiseveranstalter für den Mangel haften.In dem Fall ist eine Preisminderung von 25 % angemessen.

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