Sachmangel bei Gebrauchtfahrzeugen

29.11.2004 OLG Karlsruhe DAR 04, 649

Mehrere Jahre Differenz zwischen der Werksauslieferung und dem im Kaufvertrag angegebenen Tag der Erstzulassung stellen bei einem Gebrauchtwagen einen Sachmangel dar. Der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

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