Rücktritt vom Vertrag

10.04.2004 OLG Naumburg 11 U 94/03

Es bedarf auch nach dem neuen Schuldrecht für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist,wenn dies von vorneherein sinnlos erscheint,da der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.

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