Obligatorisches Güteverfahren

23.11.2004 BGH VI ZR 336/03

Ist durch Landesrecht – wie im Saarland – ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben so muß der Einigungsversuch der Klageerhebung vorausgehen. Er kann nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.

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