GmbH: Fristlose Entlassung eines Geschäftsführers

11.07.2013 OLG Koblenz 6 U 1359/12

Veranlasst der Geschäftsführer einer GmbH, dass eine ihm aus privatem Umfeld bekannte Aushilfe-Mitarbeiterin auf Kosten der Gesellschaft Nachhilfeunterricht zur Wiederholungsprüfung in ihrer Ausbildung zur Groß- und Einzelhandelskauffrau erhält, rechtfertigt dies dessen außerordentliche Kündigung. Dies gilt insbesondere, wenn keine realistische Perspektive für eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin im Rahmen frei werdender Stellen besteht. In einem solchen Fall liegt eine Verletzung der Treuepflicht als Geschäftsführer gegenüber der GmbH vor, die es der Gesellschaft unzumutbar macht, ihn weiter als Geschäftsführer zu beschäftigen.

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