Erlaubnis der Verwertung `in jeder beliebigen Weise`

10.10.2002 BGH I ZR 180/00

Hat ein ausübender Künstler die Einwilligung erteilt,daß seine Darbietung `in jeder beleibigen Weise ` ausgewertet wird,ist die Vermarktung der Aufnahme als CD auch dann vom Vertragszweck umfaßt,wenn diese Nutzungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Einwilligung noch nicht bekannt war.

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